Baumängel
… und was uns sonst noch so geärgert hat:
- Das
„2-Lieter Haus“: Wir unterschrieben den Kaufvertrag für das 2
Liter-Haus und direkt im Anschluss die Darlehensverträge der Bank
inklusive dem viel umworbenen KFW60 Darlehen. Für den Antrag ist eine
Energiebilanzrechnung nötig, doch die verweigerte uns Viebrock. Grund: das
mache man erst, wenn der Kunde nicht mehr zurücktreten könne. Viel
Gemaule, viele Telefonate und viele Tage später hat Viebrock sich dann
doch dazu durchgerungen, die Energiebilanz berechnen zu lassen. Was kam
raus? Das Haus erfüllt die Anforderungen für KFW60 nicht, dafür hätten wir
zu viel Fensterfläche eingeplant. Nun mussten wir den Keller extra dämmen
lassen. Positiv: Viebrock hat sich an den Listenpreiskosten zur Hälfte
beteiligt. Negativ: Die Kosten für die Mehrbelastung durch den inzwischen
mehrfach von damals unschlagbaren 1,9 auf dann 2,9 Prozent erhöhten
Zinssatz für KFW60 wird uns über die Gesamtlaufzeit darüber hinaus mehr
als 10.000 Euro kosten.
- Die Preispolitik:
Wir könnten jetzt eine ganze Menge an Beispielen bringen, haben es aber
irgendwann für uns auf folgende Formel gebracht: Eigenleistungen werden
mit 50% des der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers vergütet,
nicht im Paket enthaltene Leistungen kosten 125% der unverbindlichen
Preisempfehlung des Herstellers.
- Die Werbung:
Einst besuchten wir eines der Bauherrenseminare in Kaarst. Dieses war sehr
gut, der Teil danach nicht mehr: Trotz dessen wir schon lange den Vertrag
unterschrieben hatten, brach die Werbeflut los. Hausflyer, Prospekte,
E-Mails, Telefonanrufe, Grundstücksangebote. Der telefonische Hinweis man
könne uns in Ruhe lassen, wir würden schon mit Viebrock bauen half genauso
wenig wie eine unmissverständliche E-Mail meinerseits. Erst letzte Woche
kam wieder eine Einladung zur Grundstücksmesse. Die Penetranz der Kaarster
Niederlassung ist einfach unglaublich und wäre für mich allein schon Grund
genug, nicht mit Viebrock zu bauen.
- Die hochgenaue Vermessungstechnik / Planung: Was ist so unverständlich an dem Satz: „Haus so
weit wie möglich nach Süden“? Zumal Grundstück und Haus eine Nord-Süd
Ausrichtung haben? Wir wissen es nicht, aber unser Haus entsteht an einer
anderen Position, als abgesprochen und im Bauantrag von uns unterschrieben.
Experten streiten, ob es nun nur 1,04 oder 1,56 Meter sind, für uns liegt
das außerhalb der Toleranz. Das kostet uns 2 Monate lang den Luxus, die
Sonnenuntergänge im Wohnzimmer genießen zu können. Viebrock schweigt sich
über die Ursache dieser Fehlplatzierung bisher aus und reagiert
nicht weiter drauf. Das Thema geht nun zum Anwalt. Schade eigentlich.
- Drainage:
Viebrock wirbt damit, dass man keine Drainage brauche. Zitat aus der
Baubeschreibung S. 3: „Eine Drainage ist nicht erforderlich. Sie sparen
Folgekosten. So gilt auch hier: beste Qualität bei geringen Kosten“. Zum
Baubeginn kam dann die schriftliche Aufklärung, nach Din 18195-1 sei man
zur Anbringung einer Drainage verpflichtet und Zitat: „Die Drainage wird
vom Bauherren ausgeführt.“ Da kommt man sich doch wirklich veräppelt vor.
- Abluftanlage:
erledigt.
-
Knud (KW 35ff)